Montag Stiftung Bildende Kunst
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Satzung

Sitz und Gremien

Montag Stiftung Bildende Kunst
Gemeinnützige Stiftung
Raiffeisenstraße 2
53113 Bonn

Vorstand:

  • Ingrid Raschke-Stuwe 


Beirat:

  • Prof. Eva-Maria Joeressen
  • Wolfgang Mohr
  • Manfred Schuch


Auszug Stiftungszweck

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
     
  2. Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
     
    • die Förderung von Künstlern und Studierenden an Kunsthochschulen,
    • die Stiftung von Preisen für herausragende künstlerische Leistungen,
    • die Verteilung von Stipendien an junge Künstler,
    • die Förderung des Dialogs zwischen zeitgenössischer Kunst, Architektur und Gesellschaft,
    • die Durchführung kultureller Veranstaltungen und Maßnahmen, die geeignet sind, die künstlerische Entwicklung begabter Künstler zu fördern.
       
  3. Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen der Stiftung besteht nicht, bevor nicht die Vergabe von Stiftungsmitteln durch den Vorstand im Einzelfall verbindlich zugesagt ist.
     
  4. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.