Satzung

Sitz und Gremien

Carl Richard Montag Förderstiftung
Gemeinnützige Stiftung
Raiffeisenstraße 2
53113 Bonn

Vorstand:

  • Carl Richard  Montag
  • Helmut Krayer

Beirat:

  • Wolfgang Mohr
  • Manfred Schuch

Kuratorium:

  • Prof. Dr. Hans Brügelmann
  • Prof. Dr. Johannes  Busmann
  • Prof. Eva Maria Joeressen
  • Prof. em. Thomas Sieverts


Auszug Stiftungszweck

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie soll auf unbegrenzte Zeit bestehen.

  2. Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von

    • Wissenschaft und Forschung
    • Jugend und Gesellschaft
    • Kunst
    • Baukultur

    durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.

  3. Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von

    • Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft
    • Montag Stiftung Bildende Kunst
    • Montag Stiftung Urbane Räume gemeinnützige AG

  4. Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen der Stiftung besteht nicht, bevor nicht die Vergabe von Stiftungsmitteln durch den Vorstand im Einzelfall verbindlich zugesagt ist.

  5. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

  6. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.